Energiesparverordnung ENEV und Energieausweis

Energieausweis IconJedes Haus hat seinen eigenen Energiebedarf, der sich aus der Summe vieler einzelner Faktoren ergibt. Man versteht darunter den Heizbedarf der erreicht werden muss, nachdem Wärmeverluste durch Fenster und Dämmungen abgezogen wurden. Kurz: Wie stark muss ein Bewohner heizen, um ein definiertes Klima im Raum zu erreichen?

Der Energiebedarf eines Hauses: Was sagt er aus und wie wird er berechnet?

Um vergleichbare Ergebnisse über den Primär- und Sekundärbedarf eines Hauses zu bekommen, wurden bestimmte Kennzahlen wie beispielsweise eine standardisierte Raumtemperatur festgelegt. In die Berechnung des Energiebedarfs einer Immobilie fließen drei Größen ein. Dazu gehören die Endenergiemengen für

• Warmwasser
• Heizung
• Lüftung

Je weniger Energie aufgewendet werden muss, um diese Standardwerte zu erreichen, desto besser ist die Energiebilanz eines Hauses. Wer wenig heizen muss, um im Winter warme Räume zu haben, der freut sich am Ende über niedrige Heizkosten

Was ist die ENeV und welche Ziele verfolgt sie?

Die Kurzform EnEV steht für die Energiesparverordnung, die den zulässigen Energiebedarf von beheizten und klimatisierten Gebäuden regelt. Sie hat die überholte Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 abgelöst. In der Verordnung werden beispielsweise Wärmedämmstandards der Gebäudehülle festgelegt sowie Grenzwerte für den Energiebedarf der Heizung, des Warmwassers, der Kühlung, der Lüftung und der elektrischen Hilfsenergie. Die aus der aktuellen EnEV hervorgehenden Werte müssen zwingend beim Neubau eines Hauses erreicht werden.

Die Ziele der Energiesparverordnung EnEV

Die EnEV ist eines der wichtigsten Bausteine der Energie- und Klimaschutzpolitik in Deutschland. Auf diese Weise soll der Bau von neuen Häusern sowie die Sanierung von Bestandsimmobilien unter energetischen Kriterien kontrolliert und überwacht werden. Das langfristige Ziel der EnEV ist es damit, die Umwelt zu schonen, Energieverschwendung zu vermeiden und vorhandene Ressourcen bestmöglich zu schonen. Bis zum Jahr 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden in Deutschland um rund 80 Prozent gesenkt werden, indem zumindest alle Neubauten und sanierte Gebäude. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird regelmäßig an die neusten Energiestandards angepasst.

Das hat es mit dem Energieausweis auf sich

Wer heute durch Immobilieninserate stöbert, wird zwangsläufig mit dem Thema „Energieausweis“ in Kontakt kommen. Diese muss nämlich seit der letzten Aktualisierung der EnEV dem neuen Mieter oder Käufer ungefragt vorgelegt werden, spätestens aber dann, wenn ein Interessent danach fragt.

Was ist der Energieausweis?

Dieser Ausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Kurz gesagt: Wie hoch wird die Heizkostenabrechnung am Jahresende ausfallen? Im Energieausweis wird dabei nur die Energie aufgelistet, die von außen zugeführt werden muss. Nutzt das Haus beispielsweise eine Wärmepumpe oder Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach, werden diese aus der Berechnung des Energiebedarfs ausgeklammert. Das heißt: Häuser, die auf erneuerbare Energien zurückgreifen, haben meistens einen sehr niedrigen Endenergiebedarf im Energieausweis, obwohl sie vielleicht gleich viel Energie verbrauchen wie das Nachbarhaus ohne Sonnenkollektoren. Es zählt im Energieausweis nur die Energie, die beispielsweise durch eine Ölheizung zugeführt werden muss.
Das Dokument besteht aus mehreren Seiten. Am Ende wird die Energieeffizienz des Hauses mit einer Formel berechnet, die Interessenten einen Hinweis darauf gibt, mit welchen Energiekosten sie rechnen müssen. Immobilienbesitzer erkennen anhand der Daten im Ausweis genau, an welchen Stellen es das größte Modernisierungspotenzial gibt.

Bedarfsausweis und Verbraucherausweis: Was ist der Unterschied?

Es existieren zwei verschiedene Ausweistypen:

Der Bedarfsausweis:
Dieser Ausweis ist für Immobilien Pflicht, die vor dem Jahr 1965 gebaut wurden oder deren Bauantrag noch vor 1977 gestellt wurde. Auch für kleine Wohnhäuser, in denen sich maximal 4 Wohneinheiten befinden, gilt der Bedarfsausweis. Er ermittelt anhand verschiedener Faktoren wie der Dämmung, der Heizung und der Fenster den theoretischen Energiebedarf des Hauses. Der Bedarfsausweis ist kostenintensiver und wird in der Regel nur dann beantragt, wenn eine Immobilie aus dieser Kategorie verkauft oder vermietet werden soll. Außerdem fordern Eigentümer den umfangreicheren Bedarfsausweis an, wenn sie ihr Haus sanieren wollen und wichtige Hinweise suchen, wie sie die Energieeffizienz optimieren können.

Der Verbraucherausweis:
Dieser Ausweis ist eine abgespeckte Variante des Bedarfsausweises. Er ist Pflicht für Immobilien mit mindestens 5 Wohneinheiten und Häuser, die nach 1977 gebaut wurden. Der Bedarfsausweis ermittelt lediglich den aktuellen Energieverbrauch des Hauses, der ja wesentlich von den Lebensgewohnheiten der aktuellen Verbraucher abhängt. Daher ist er weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis.

Gültigkeit des Energieausweises: Wann muss der Ausweis erneuert werden?

Ab dem Datum der Ausstellung ist der Energieausweis genau 10 Jahre gültig. Das Datum der Ausstellung ist gut sichtbar auf dem Deckblatt abgebildet. Wichtig ist aber, dass der Ausweis zum Ausstellungszeitpunkt nach der aktuell gültigen EnEV erarbeitet wurde. Hat sich die Energiesparverordnung zwischendrin erneuert, dann muss auch ein neuer Energiepass her. Eine Erneuerung des Ausweises ist auch dann erforderlich, wenn die beheizte Nutzfläche des Gebäudes zwischendrin um mehr als 50 Prozent erweitert wurde oder mehr als 50m² beträgt. Insbesondere im Rahmen einer Modernisierung ist es einfach, den Energieausweis zu erneuern. Man kann damit den verbesserten Standard der Immobilie dokumentieren.

Achtung Eigentümer: Das müssen Sie bei der Nachrüstung und Sanierung bedenken

Sind Sie Eigentümer einer älteren Bestandsimmobilie, dann gelten vielleicht einige Austausch- und Nachrüstpflichten für Sie. Einige Arbeiten müssen zu einem festgesetzten Termin durchgeführt werden, andere nur dann, wenn ohnehin modernisiert wird.

Welche Austausch- und Nachrüstpflichten bestehen für Eigentümer?

Haben Sie im Gebäude mindestens 30 Jahre alte Öl- und Gas-Standardheizkessel installiert, müssen diese zwingend erneuert werden. Dies gilt allerdings ausschließlich für Konstanttemperaturkessel in einer Durchschnittsgröße. Reupke Immobilien prüft im Rahmen der Vermarktung gerne für Sie, ob auch Ihre Heizungsanlage von der Austauschpflicht betroffen ist. Des Weiteren schreibt der Gesetzgeber vor, dass Heizungs- und Warmwasserrohre sowie oberste Geschossdecken in unbeheizten Räumen eine zusätzliche Dämmung brauchen. Ein Mindestwärmeschutz muss für alle zugänglichen oberen Geschosse erreicht werden. Ausnahme: Eigentümer sind von diesen Pflichten ausgenommen, wenn sie seit 2002 ihre Immobilie selbst bewohnen.

Bei der Modernisierung alter Gebäude müssen die neuen Mindeststandards erfüllt werden

Plant ein Eigentümer eine Modernisierung seiner Immobilie, muss er die Standards der aktuell gültigen EnEV erfüllen. Dies gilt aber nur, wenn er bauliche Veränderungen wie beispielsweise den Austausch einer Fassade vornimmt.

1. Umfassende Modernisierung:
Wir das Haus runderneuert, dann muss eine energetische Gesamtbilanzierung durchgeführt werden. Dabei darf der Primärenergiebedarf am Ende aber immer noch bis zu 87 Prozent über dem eines Neubaus liegen.

2. Kleinere Sanierungsarbeiten:
Werden nur kleinere Erneuerungen durchgeführt oder lediglich Fenster ausgetauscht, muss sich der Eigentümer lediglich an die Anforderungen des Wärmedurchgangskoeffizienten des neuen Bauteils richten. Dieser ist ebenfalls in der EnEV festgelegt.

Sonderfall Denkmalschutz: Eigentümer sind von der Ausweispflicht entbunden

Historische Gebäude unter Denkmalschutz müssen bei einer Sanierung oder Modernisierung nicht auf die Angaben der EnEV achten. Sie benötigen keinen Energieausweis, können aber sogar trotzdem im Ausnahmefall von der KfW-Bank unterstützt werden. Eigentümer und Vermieter sind auch nicht verpflichtet, im Rahmen eines Verkaufs oder einer Vermietung den Energieausweis vorzulegen.

Reupke Immobilien Hannover: Wir kümmern uns um Ihren Energieausweis

Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen, dann bieten wir Ihnen rund um den immobilienverkauf den Full-Service an. Dazu gehört neben er Immobilienbewertung auch das Ausstellen des Energieausweises für Ihr Haus. Reupke Immobilien übernimmt die Kosten des Energieausweises bei Abschluss des Kaufvertrages.

Der Immobilienausweis ist beim Verkauf und der Vermietung der Immobilie Pflicht

Eigentümer, die ihre Immobilie selbst vermarkten wollen, laufen Gefahr über die vielen kleinen rechtlichen Fallstricke zu stolpern. Wer nicht vom Fach ist, kennt die gesetzlichen Grundlagen nicht und riskiert aus Unwissenheit hohe Bußgelder. Seit dem 1. Oktober 2008 ist der Besitz eines Energieausweises für Eigentümer bereits Pflicht. Sie müssen auf diesen Energieausweis schon beim Erstellen des Inserates hinweisen und diesen bei Besichtigungsterminen auch immer dabeihaben. Sollten Sie dagegen verstoßen – ob wissend oder nicht – droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Reupke Immobilien ist Ihr Partner für einen rechtssicheren Immobilienverkauf. Wir kümmern uns um den Energieausweis und informieren Sie über alle rechtlichen Vorgaben, die Sie beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie beachten müssen.