Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung zustande. Er kommt auch zustande, wenn unsere Maklertätigkeit ohne schriftliche Vereinbarung in Anspruch genommen wird. Grundlage jedweder vertraglichen Vereinbarungen sind unsere Exposé-Bedingungen bzw. die dem Vertragspartner zur Kenntnis gegebene Provisionsforderung, die für die erfolgreiche Vermittlungs- und Nachweistätigkeit anfällt.“

2. Handelt der Kunde als Verbraucher, so ist dieser auf die entsprechende Verbraucherinformation und das Bestehen des Widerrufsrechts beim Maklervertrag hingewiesen worden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen, hierzu gehören auch die Unterlagen und Angaben zum Objekt.

4. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird daher von uns keine Haftung übernommen werden. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

5. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages tätig zu werden, auch provisionspflichtig; soweit keine Interessenkollision vorliegt.

6. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der vereinbarte, im Übrigen der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als vereinbart bzw. geschuldet. Werden Vertragsverhandlungen vorläufig unterbrochen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn es binnen einer Frist von einem Jahr zum Abschluß des Hauptvertrages kommt.

7. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wird. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Bei notariellen Kaufverträgen haben wir das Recht, im Kaufvertrag unseren Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden zu lassen.

8. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden ist es gestattet, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

9. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

10. Im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit übernehmen wir keine Rechts- und Steuerberatung und insoweit auch keine Haftung für fehlerhafte Informationen auf Seiten des Kunden.
Für Informationen im Hinblick auf Wunsch des Kunden durch uns eingeholte Auskünfte bei Drittunternehmen (Creditreform, Schufa, etc.) und Angaben zur Bonität und für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.

11. Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, vor Aufnahme seiner Maklertätigkeit die Identität des Kunden anhand von geeigneten Dokumenten (Personalausweis, Reisepass) zu prüfen und den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Hierzu wird dem Kunden ein Formblatt übermittelt, welches vom Kunden auszufüllen und uns mit der Kopie des Ausweisdokuments zur Verfügung zu stellen ist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, dann eine Bestimmung zu treffen, die der rechtswirksamen Bestimmung inhaltlich entspricht, aber rechtswirksam ist.

14. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.