Immobilien ABC

Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung oder suchen ein neues Zuhause? Dann sollten Sie die wichtigsten Fachbegriffe der Immobilienbranche parat haben. Finden Sie einen gesuchten Begriff nicht oder verstehen die Erklärung nicht, schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular oder via E-Mail.

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Die Grundlage hierfür liefert das Wohnungseigentumsgesetz.

Abnahme

Unter der Abnahme versteht man die finale Übergabe einer vertraglich fixierten Leistung von Auftraggeber zu Auftragnehmer. Zum Beispiel spricht man von einer Abnahme, wenn der Bauherr das fertiggestellte Haus von dem Bauunternehmen übergeben bekommt. Der Bauherr nimmt die Arbeit ab.

Abstandsfläche

Die Abstandsfläche ist ein Begriff aus dem Baurecht. Er bezeichnet den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen Gebäuden oder Grundstücksgrenzen, die von Bebauung freizuhalten sind. Die Abstandsfläche dient der Belichtung, der Belüftung, dem Brandschutz und als Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden.

Alleinauftrag

Ein Alleinauftrag wird auch als Makleralleinauftrag bezeichnet und ist die Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem jeweiligen Auftraggeber. Wird dieser Vertrag abgeschlossen ist es nur diesem einem Immobilienmakler erlaubt die Immobilie zu vermakeln.

Ankaufskosten

Die Ankaufskosten sind alle Kosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision.

Auflassungsvormerkung

Ein Käufer einer Immobilie ist erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtmäßiger Eigentümer. Bis zu dieser Eintragung kann der Käufer zur Sicherung des Erwerbs eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen, sodass der Verkäufer das Grundstück kein weiteres Mal verkaufen kann. Zudem erlaubt die Auflassungsvormerkung dem Käufer den Kaufpreis erst nach der Eigentumsüberschreibung (die Eintragung ins Grundbuch) zu bezahlen. Das heißt durch die Auflassungsvormerkung wird der Erwerber  vor unvorhergesehenen Ereignissen abgesichert.
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