Das Geldwäschegesetz – Die Sorgfaltspflichten des Immobilienmaklers
Als seriöse Immobilienmakler in Hannover sind wir daran interessiert, die Branche sauber zu halten. Allein von Gesetzes wegen sind wir dazu verpflichtet, Straftaten aufzudecken, aus denen Betrüger Gewinne erwirtschaften. Immobiliengeschäfte können grundsätzlich leider jederzeit für Geldwäschegeschäfte missbraucht werden. Als Makler in Hannover beteiligen wir uns daher aktiv daran, solche Straftaten aufzudecken.
Was bedeutet das für Sie als Eigentümer, Kaufinteressent, Mieter oder Vermieter?
Als Immobilienmakler in Hannover sind wir dazu verpflichtet, die Identität von Kunden, Käufern, Verkäufern, Vermietern und Mietern eindeutig zu klären. Dadurch soll verhindert werden, dass beispielsweise Käufer unter falschen Namen Geldwäsche mit Immobilien betreiben oder finanzielle Mittel, die durch Straftaten erworben wurden, durch den Immobilienkauf zu verschleiern. Verdachtsfälle melden wir umgehend den Behörden. Sollten wir als Immobilienmakler in Hannover dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen uns selbst hohe Bußgelder. Ein Verstoß gegen die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten wird mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet.
Für Sie hat dieses Vorgehen in der Praxis kaum Auswirkungen. Sie reichen uns die geforderten Identitätsnachweise ein und können sich auf eine exzellente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Reupke Immobilien freuen.
Zur Feststellung Ihrer Identität benötigen wir von Ihnen:
- Personalausweis (Vorname, Name, Wohnort, Ausweisnummer, Nationalität, Geburtsdatum, ausstellende Behörde)
Bei juristischen Personen benötigen wir:
- Handelsregisterauszug
- Gesellschafterliste
Immobilienmakler Hannover: Aufbewahrungspflicht für Ihre persönlichen Daten
Nach dem § 4 Abs. 6 GwG des Geldwäschegesetzes sind Sie als Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter dazu verpflichtet, uns diese Daten zu übermitteln. Es ist auch in Ihrem Interesse, dass die Immobilienbranche frei von Straftaten ist und seriöse Geschäfte getätigt werden können. Um den Gesetzgeber dabei zu unterstützen, sind wir als Makler in Hannover dazu verpflichtet, die von Ihnen erhobenen Daten 5 Jahre lang aufzubewahren. Natürlich wahren wir dabei jederzeit das Datenschutzgesetz und geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter (Ausnahme: Die Strafverfolgungsbehörden fordern eine Auskunft ein).